Geht’s noch?

Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Warum ich diesen Grundgesetzartikel zitiere? Ganz einfach: in den letzten Tagen haben sich einzelne LeserInnen bei mir gemeldet, ob ich einzelne Äußerungen in verschiedenen, auf dieser Webseite von mir veröffentlichten Artikeln, nicht entfernen möchte. Ich würde mit meinen Äußerungen einzelne Personen verleumden – in einem Fall wurde mir sogar unverblümt mit dem Anwalt gedroht! Geht’s noch?

Kann es sein, dass Meinungsfreiheit und Kritik in Deutschland nicht mehr erwünscht sind? Oder vertragen einzelne altgediente GenossInnen nur einfach keine Kritik an ihrer Person bzw. sind nicht bereit, Wahrheiten hören/lesen zu wollen?

Wenn dem so ist, muss ich mir ernsthaft Gedanken bzgl. meines politischen Engagements machen! Denn eins dürfte klar sein: von SozialdemokratInnen darf ich eine rückhaltlose Unterstützung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit erwarten, solange keine anderen Personen verunglimpft, verleumdet oder gar beleidigt werden! Und wer genau hinschaut, wird in diesem Blog auch nichts dergleichen finden…